Montag, 25. Februar 2019

CSG - betrifft die Sozialversicherung

CSG ist die Abkürzung für "Contribution sociale généralisée". Übersetzt "Generalisierter Sozialbeitrag". Bei der CSG handelt es sich um eine obligatorische Umlage, die zur Finanzierung der Sozialversicherung erhoben wird. Sie wurde 1991 eingeführt, ab 2018 dient sie auch der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.

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