Montag, 25. Februar 2019
CSG - betrifft die Sozialversicherung
CSG ist die Abkürzung für "Contribution sociale généralisée". Übersetzt "Generalisierter Sozialbeitrag". Bei der CSG handelt es sich um eine obligatorische Umlage, die zur Finanzierung der Sozialversicherung erhoben wird. Sie wurde 1991 eingeführt, ab 2018 dient sie auch der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.
Abonnieren
Posts (Atom)